Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH (Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg).
E-Mail: kongressinitiative@bayern-innovativ.de
Zur Antragstellung bei der Bayern Innovativ GmbH
>> Zum Faltblatt Kongressinitiative
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern durchführen. Nicht antragsberechtigt sind Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten.
Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.
Gefördert werden Veranstaltungen, die bis zum 31.12.2029 in Bayern durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung?
Gefördert werden Veranstaltungen in Bayern, mit mindestens 200 Teilnehmenden pro Tag vor Ort und einer Dauer von mindestens zwei Tagen.
In den Landkreisen außerhalb Augsburgs werden Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden pro Tag gefördert.
Die Veranstaltung findet erstmals statt oder findet erstmals seit drei Jahren wieder in Bayern statt.
Veranstaltungen können bis zu zwei Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden pro Tag vor Ort und der Kongresstage.
Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.
Die Mindestförderung liegt bei 12.000 €, der höchste Grundförderbetrag bei 125.000 €.
Zudem werden Förderzuschläge gewährt:
▪ + 30 %, wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen (TN mit Wohnsitz im Ausland).
▪ + 20 %, wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet.
Es können auch beide Zuschläge kumulativ für eine Veranstaltung beantragt werden.
Richtlinien
Richtlinien zur Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft
Weitere Informationen unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/kongressinitiative-fuer-die-bayerische/index.html